Teilungspläne

Mit einem Teilungsplan werden beantragte Änderungen in die Katastermappe eingetragen. Er dient oft als Vertragsgrundlage für notarielle Verträge bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse.

Bei Erweiterungen oder Veränderungen des Grundrisses sowie Neubauten müssen diese Änderungen mittels Teilungsplan beim Katasteramt hinterlegt werden. In letzterem Fall erhalten Sie eine Bauparzellennummer, die auch als Grundlage für die Meldung im Gebäudekataster und für eventuelle materielle Teilungen dient.

Neu erstellte Baulose müssen auch ins Grundkataster übernommen werden. Mit unseren modernen Technologien und Vermessungsmethoden wird die Erstellung eines Teilungsplans leicht. Wir beraten Sie umfassend und nehmen Ihnen diese Arbeit ab.