Aus dem materiellen Teilungsplan bzw. materiellen Hausteilungsplan gehen auch Dienstbarkeiten wie Durchgangs-/Durchfahrtsrechte hervor. Damit der materielle Teilungsplan rechtswirksam ist, muss er im Grundbuch hinterlegt werden (bei Änderung der Eigentumsverhältnisse mit notariellem Vertrag).
Dabei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite, ob es um die Grenzziehung neuer Grundstücksgrenzen, die Beschaffung und Erstellung der nötigen Unterlagen für Ämter und Notar oder den Eintrag ins Grundbuch geht.
Ist eine Straße noch nicht im Grundkataster erfasst, muss dafür ein Teilungsplan erstellt werden (auch wenn der Straßenverlauf verändert wurde). Unser Technisches Büro in Klausen führt dabei die Vermessungen durch, organisiert die Abwicklung mit den Anrainern und erstellt schließlich den Teilungsplan.
Dabei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite, ob es um die Grenzziehung neuer Grundstücksgrenzen, die Beschaffung und Erstellung der nötigen Unterlagen für Ämter und Notar oder den Eintrag ins Grundbuch geht.
Ist eine Straße noch nicht im Grundkataster erfasst, muss dafür ein Teilungsplan erstellt werden (auch wenn der Straßenverlauf verändert wurde). Unser Technisches Büro in Klausen führt dabei die Vermessungen durch, organisiert die Abwicklung mit den Anrainern und erstellt schließlich den Teilungsplan.